Hindernisfreie Sportanlagen
Neu- und Umbauten von Sportanlagen müssen hindernisfrei sein. Doch was heisst das konkret? Welche Vorschriften gibt es, und wie kann man diese umsetzen? Procap Bauen hat in Zusammenarbeit mit der IG Sport & Handicap (PluSport, Procap Sport, Rollstuhlsport Schweiz SPV) erste Richtlinien zusammengestellt. Diese wurde 2018 von der überarbeiteten SIA Norm 500 / D 0254 abgelöst. Damit können Baufachleute und Sportanlagenbetreiber-/innen richtig planen und sind von Anfang an gut beraten.
- Hindernisfreie Sportanlagen: Link zur SIA Norm 500 / D 0254 Link öffnet in neuem Fenster.
- Schwimmbadführer Schweiz - Hindernisfreier Zugang für Schwimmbäder Link öffnet in neuem Fenster.
Empfehlungen zur Anwendung der Norm SIA 500
Geschätzte Sportanlagen Verantwortliche
Die Paralympics in Paris 2024 haben uns gezeigt – «Sport für alle» funktioniert und erweitert den Horizont – für eine inklusive Gesellschaft!
Damit wir den Elan der Bewegung «Paris 2024» in den Alltag und in die Zukunft mitnehmen können, wollen wir Ihnen mit diesem Schreiben das Thema der hindernisfreien Sportanlagen in der Schweiz in Erinnerung rufen:
- Kennen Sie die Empfehlungen zur Anwendung der Norm SIA 500 "hindernisfreie Sportanlagen"? Diese kann bei SIA bestellt werden (www.shop.sia.ch - Dokumentation D 0254).). Die Dokumentation dient als Empfehlung für die Umsetzung der Hindernis-freiheit in Sportanlagen. Sie gibt den angemessenen Bedarf für die jeweiligen Einrichtungen wesentlich differenzierter vor als die Norm 500 hindernisfreie Bauten und ergänzt die Richtlinien der Schriftenreihe Sportanlagen des BASPO.
- Im Wissen, dass in der Schweiz nur wenige neue Sportanlagen gebaut werden und bestehende Anlagen vielmals nicht zugänglich oder nur bedingt nutzbar sind, können wir oft mit pragmatischen und einfachen Lösungen grosse Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen herbeiführen. Eine hindernisfreie Zugänglichkeit ist Voraus-setzung, um sportliche Aktivitäten für alle zu ermöglichen. Leider sind es oft die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen, die in der sehr anspruchsvollen Planung einer Sportanlage vergessen gehen. Umso wichtiger ist es uns, wieder einmal auf dieses hilfreiche Instrument (Norm SIA 500) aufmerksam zu machen.
- Für die Sensibilisierung und um das Verständnis für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu wecken, folgt ein konkretes Beispiel: Ein Hallenbad wurde soeben komplett saniert. Auf der Website steht «Das Hallenbad ist barrierefrei. Es hat ebenerdige Eingänge und verfügt über entsprechende Garderoben und sanitäre Anlagen. Das Becken ist mit einem Schwimmbadlift zugänglich.»
- Das Bad verfügt über eine Rollstuhl-Umziehkabine mit breiter Sitzbank und einen Kombiraum mit WC und Duschklappsitz inklusive Halte-Griffe. In den all-gemeinen Dusch- und WC-Anlagen ist nichts barrierefrei.
- Im Kombiraum (einzige Duschmöglichkeit für Rollstuhlfahrende) hat es zwar einen Duschklappsitz inkl. Haltegriffe, jedoch fehlt eine Fixiermöglichkeit (bei fehlender Rumpfstabilität). Weiter fehlt eine manuell bedienbare Brau-se/Duschschlauch. Zudem ist der Kombiraum nicht durch einen Eurokey zugänglich, d.h. für die Benützung muss das Personal muss hinzugezogen wer-den.
- Verbesserungsvorschlag: Hätte man die Doppel-Duschkabine mit einer 80 cm Türe versehen, einen Duschklappsitz und Griffe montiert, evtl. eine Brause mit Schlauch oder eine zusätzliche, tiefergelegene Brause montiert, wäre auf ein-fache Art und Weise eine zweite Duschmöglichkeit für Rollstuhlfahrende entstanden.
Damit Menschen mit Behinderungen am Bewegungsangebot teilnehmen können, sind barrierefreie Sportanlagen Voraussetzung und zwar sowohl für den Spitzen- als auch für den Breitensport. Die betrieblichen Abläufe in den jeweiligen Sportanlagen sind jedoch genau so wichtig und können zum gemeinsamen Sport treiben beitragen.
Deshalb wünschen wir uns, dass sich die Fachpersonen vom hindernisfreien Bauen gemeinsam mit den Sportanlagenbetreiber*innen auch in Zukunft für Bewegung & Sport sowie Inklusion in der Gesellschaft einsetzen. Wir unterstützen Sie dabei!
Procap Sport Schweiz
Im Name der Sportkommission
Helena Bigler
Mehr zu uns unter www.procap-sport.ch
Ihre Fachberatung - Bauberatungsstellen:
Das gesamtschweizerische «Netzwerk behindertengerechtes Bauen» wird von folgenden drei privaten Behindertenorganisationen getragen: Procap (ehemals Schweizerischer Invaliden-Verband), Pro Infirmis Schweiz, Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen
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